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§ 90a StGB

Eine Fahnenkollage aus diversen gekaperten Deutschlandflaggen, BERLIN, 2019

Im Rahmen der Ausstellung »Facing Realities« in einer Kleingartenkolonie kuratiert von The Art Union

§ 90a StGB⠀
Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole⠀
[… ] wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.⠀
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt.⠀
Der Versuch ist strafbar.